Die Eigentümerversammlung: Ablauf und Ihre Rechte
Die Eigentümerversammlung ist das zentrale Entscheidungsgremium jeder Wohnungseigentümergemeinschaft. Hier werden die wichtigen Weichen für das gemeinsame Eigentum gestellt – umso wichtiger, den Ablauf und die eigenen Rechte zu kennen.
Wie oft findet eine Versammlung statt?
Mindestens einmal jährlich muss eine ordentliche Eigentümerversammlung stattfinden. Bei Bedarf – etwa für dringende Entscheidungen – kann zusätzlich eine außerordentliche Versammlung einberufen werden.
Einladung und Vorbereitung
Die Verwaltung lädt fristgerecht (in der Regel mit mindestens drei Wochen Vorlauf) schriftlich ein und legt die Tagesordnung fest. Eigentümer können bis zur Versammlung eigene Anträge zur Tagesordnung einreichen, damit auch ihre Anliegen behandelt werden.
Ablauf der Versammlung
- Feststellung der Beschlussfähigkeit (abhängig von Teilungserklärung bzw. Vereinbarung)
- Bericht der Verwaltung (z. B. zum vergangenen Wirtschaftsjahr)
- Vorstellung und Beschluss der Jahresabrechnung sowie des Wirtschaftsplans
- Behandlung der Tagesordnungspunkte und Anträge
- Abstimmungen und Beschlussfassung
- Protokollierung der Ergebnisse
Wie wird abgestimmt?
Je nach Teilungserklärung gilt meist das Kopfprinzip (eine Stimme pro Eigentümer) oder das Wertprinzip (Stimmengewicht nach Miteigentumsanteil). Für die meisten Beschlüsse reicht die einfache Mehrheit der anwesenden bzw. vertretenen Stimmen; für bestimmte Maßnahmen (z. B. bauliche Veränderungen) gelten teils höhere Mehrheitserfordernisse.
Ihre Rechte als Eigentümer
- Teilnahmerecht: Jeder Eigentümer darf an der Versammlung teilnehmen
- Rederecht: Anliegen können vorgetragen und diskutiert werden
- Stimmrecht: Abstimmung über die Tagesordnungspunkte
- Vertretung: Bei Verhinderung kann in der Regel eine Vollmacht erteilt werden
- Anfechtungsrecht: Beschlüsse können bei formellen oder inhaltlichen Mängeln gerichtlich angefochten werden – dafür gilt eine Frist von einem Monat nach der Versammlung
Was passiert nach der Versammlung?
Die Beschlüsse werden protokolliert und in die Beschluss-Sammlung aufgenommen. Die Verwaltung setzt die gefassten Beschlüsse anschließend um – von der Auftragsvergabe für Reparaturen bis zur Anpassung der Hausgeld-Vorauszahlungen gemäß neuem Wirtschaftsplan.
Fazit
Die Eigentümerversammlung ist mehr als eine Formalie – sie ist der Ort, an dem Eigentümer aktiv über ihr gemeinsames Eigentum mitbestimmen. Eine gut vorbereitete, strukturiert moderierte Versammlung sorgt für klare, rechtssichere Beschlüsse und weniger Konflikte im Nachgang.
Fragen zur nächsten Versammlung?
Ich unterstütze Sie gerne bei Vorbereitung, Durchführung und Umsetzung der Beschlüsse.
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